Für Schweizer
Grenzüberschreitender Einkauf
Die Einkaufsstadt Bad Säckingen bietet Ihnen ein außergewöhnlich breit gefächertes Branchenangebot, dessen Aushängeschild die vielfältigen inhabergeführten Geschäfte und traditionsreichen Familienunternehmen sind. Von der Hotellerie und Gastronomie über Handwerk und Handel bis hin zu Dienstleistung und Service, in Bad Säckingen profitieren Sie von einer gewachsenen Einkaufslandschaft und einem abwechslungsreichen Waren- und Dienstleistungsangebot. Schöpfen Sie Ihre Vorteile als Einkaufsgast aus der Schweiz voll aus! Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:
Grenzüberschreitender Einkauf: Das müssen Kunden aus der Schweiz beachten
Mit Ihrem Wohnort in der Schweiz leben Sie außerhalb der EU und können sich daher bei der Ausfuhr aller Waren aus Deutschland in die Schweiz die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Das sind für Waren und Dienstleistungen 19 % und für Bücher und Lebensmittel 7 % des Warenwertes. Und so geht’s:
Währungsrechner für Einfuhrhöchstgrenzen in die Schweiz
Kaufen Sie in Bad Säckingen als Kunde mit Wohnort in der Schweiz ein, dann liegt die Höchstgrenze für zollfreie Einfuhren bei 300 CHF Nettowarenwert. Das heißt, Sie addieren die Nettosummen Ihrer Einkäufe, rechnen diese zum aktuellen Wechselkurs um, zählen nun noch die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % (Lebensmittel, Bücher, etc.) hinzu und schon erhalten Sie den Wert Ihrer Einfuhr in CHF. Übersteigt dieser Wert die 300 CHF-Grenze, dann müssen Sie Ihren Einkauf beim Schweizer Zoll anmelden und 8 % Einfuhrsteuer entrichten. Dennoch haben Sie insgesamt 11 % des Nettowarenwertes Ihrer Einkäufe aus Bad Säckingen gespart.
(Alle Angaben ohne Gewähr).
Öffnungszeiten Zollamt
Bad Säckingen
Seit 1. Januar 2016 hat der Zoll Bad Säckingen nicht mehr rund um die Uhr geöffnet, sondern nur noch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonntag: 20:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einfuhrhöchstgrenzen in die Schweiz
Die Zollhöchstgrenzen bei Einfuhren in die Schweiz wurden am 1. Juli 2014 zuletzt geändert und gelten seither nur noch auf Tabakwaren, Alkohol und Lebensmittel. Erwachsene dürfen maximal diese Mengen zollfrei (unangemeldet) in die Schweiz einführen:
(Alle Angaben ohne Gewähr).